| Home | Hilfe / DJ FAQ | Bücher & Literatur | DJ Player | Sequenzer & Editor |

Verschiedene Rechtsmeinungen Verschiedene Antworten Zu interessanten Fragen
(Quelle: c't 5/2000 S.113) Die entscheidenden Fragen zum Urheberrecht hat die c't im Folgenden dem Autor des Artikels, Dr. Harke, und dem Vertreter der Rechtsabteilung der IFPI, der Internationalen Föderation der Phonographischen Industrie, Dr. Thorsten Braun, vorgelegt.

Darf ich meine eigenen, gekauften Musik-CDs ins Netz stellen ?

Dr. Harke: Nein, weder gekaufte Originale noch Kopien davon dürfen ohne Lizenz verbreitet werden. Gleiches gilt für lizenzpflichtige MP3-Dateien.

 

Dr. Braun (IFPI): Nein. Ebensowenig, wie ich eine CD einfach kopieren und die Vervielfältigungsstücke verbreiten darf, darf ich die Musik einer CD ohne Einwilligung `in das Internet' kopieren und dadurch der Öffentlichkeit anbieten.

 

Darf ich MP3-Musikdateien aus dem Netz laden und mir davon die CD mit meinen Wunschtiteln brennen?

Dr. Harke: Ja, das ist im Rahmen des Kopierens für private Zwecke zulässig. Falls die Musik unlizenziert ist, begeht den geistigen Diebstahl derjenige, der die Datei ins Netz gestellt hat. Die Urheberrechtsverletzung des Anbieters bedeutet nicht, dass Sie unrechtmäßiger Besitzer der Datei werden.

 

Dr. Braun (IFPI): Nein. Was illegal angeboten wird, kann nicht rechtmäßig kopiert werden, selbst wenn die Kopie für den privaten Gebrauch bestimmt ist. Denn § 53 Abs. l UrhG setzt immer eine rechtmäßige `Kopiervorlage' voraus. Kein Rechteinhaber muss es hinnehmen, dass illegale Musikangebote auch noch vervielfältigt werden.

 

Mache ich, mich strafbar, wenn ich zum Download angebotene Musikdateien auf der Festplatte speichere ?

Dr. Harke: Nein. Anders als bei strafbaren Pornographiedateien ist der Besitz unlizenzierter Musikdateien nicht verboten.

 

Dr. Braun (IFPI): Wenn es sich um illegal angebotene Musikdateien handelt, grundsätzlich ja. Denn das Speichern ist ein Vervielfältigen, das gerade nicht von ,§§' 53 Abs. 1 UrhG gedeckt ist. Es geht also nicht um den bloßen Besitz, sondern um das Vervielfältigen der Musik.

 

Muss ich eine Original-MusikCD kaufen, um private Musikkopien zu machen, oder kann ich das auch mit geliehenen Scheiben tun?

Dr. Harke: Die geliehene CD reicht aus. Zwar darf bei Computerprogrammen eine Sicherungskopie nur durch den berechtigten (lizenzierten) Nutzer gezogen werden, auch das private Kopieren elektronischer Datenbanken ist verboten. Diese strengen Regeln gelten aber nicht für Musik-CDs.

 

Dr. Braun (IFPI): Ich darf auch eine geliehene CD zum privaten Gebrauch kopieren. Es muss sich nicht um meine eigene CD handeln

 

Kann ich meinen Freund, der einen PC mit CD-Brenner hat, beauftragen, Kopien seiner eigenen oder von mir irgendwo ausgeliehener CDs, für meinen Privatgebrauch herzustellen?

Dr. Harke: Ja, das Herstellenlassen durch andere ist zulässig. Ihr Freund darf dafür aber nicht mehr als den Ersatz der Materialkosten (für CD-Rohling) verlangen.

 

Dr. Braun (IFPI).- Ja. Allerdings muss der Freund unentgeltlich handeln. Manche meinen, der Ersatz der Materialkosten sei zulässig. Geht man jedoch vom Begriff `unentgeltlich' aus, so liegt es näher anzunehmen, dass nichts, also auch nicht das Material entgolten werden darf.

 

Ist nur eine einzige oder sind mehrere private Kopien zulässig?

Dr. Harke: Zulässig sind drei bis maximal sieben private Kopien.

 

Dr. Braun (IFPI): Zulässig ist die Anfertigung 'einzelner' Kopien. Da nur ein privater Gebrauch zulässig ist, besteht kein Grund, mehr als drei Kopien zuzulassen. Die Zahl `sieben' stammt aus einer alten Gerichtsentscheidung zu Papierkopien

 

Darf ich Musikkopien an Freunde und Freundinnen verschenken?

Dr. Harke: Ja. Zwar darf man private Kopien nicht verbreiten. Die Weitergabe an Dritte, mit denen man persönlich verbunden ist, wird aber nicht als Verbreitung gewertet.

 

Dr. Braun (IFPI): Nein. Denn die Vervielfältigung ist nur zulässig, wenn der private Gebrauch auch tatsächlich bezweckt ist. Das ist nicht mehr der Fall, wenn die Vervielfältigung von vornherein mit der Absicht geschieht, die Kopie an andere zu verschenken. Denn in diesem Fall ist die Kopie gerade nicht mehr für den eigenen privaten Gebrauch bestimmt, sondern für den Gebrauch durch einen anderen.

 

Darf ich Musik-CDs meiner Freundin privat für mich kopieren, wenn ich weiß, dass sie auf dem Flohmarkt gekauft wurden und möglicherweise gewerbliche Raubkopien sind?

Dr. Harke: Ja. Die Urheberrechtsverletzung begeht der Raubkopierer und/oder Anbieter. Sie trifft keine Prüfungspflicht in Bezug auf die Frage der Lizenzierung, Sie machen sich auch nicht wegen Beihilfe zur Urheberrechtsverletzung, Begünstigung oder Hehlerei strafbar. Aber Vorsicht! Anders ist es, wenn Sie wissen, dass die angebotene CD geklaut ist.

 

Dr. Braun (IFPI): Nein. Eine Raubkopie kann ich nicht dadurch legal machen, dass ich sie privat kopiere. § 53 UrhG greift immer nur ein, wenn eine legale Kopiervorlage benutzt wird. Deutlich wird dies beispielsweise auch in § 96 UrhG, wo ausdrücklich geregelt ist, dass man für legale Nutzungshandlungen keine illegalen Vervielfältigungsstücke benutzen darf. Das ist ein Leitmotiv des Urheberrechts.

 

Unerlaubtes Sampling kann das Urheberrecht des Komponisten verletzen.

Das ist dann der Fall, wenn die gesampelte Sequenz bereits eine eigene Schöpfungshöhe aufweist. Die Schöpfungshöhe macht eine Aufnahme zu einem eigenen urheberrechtlich geschützten Werk. Die meisten angebotenen Samples sind hierzu allerdings zu kurz. Es kommt darauf an, ob der gesampelte Melodiebogen für sich schützenswert ist oder nicht. Vorsicht ist immer dann geboten, wenn das verwendete Sample eindeutig einem bestimmten Song zuzuordnen ist.

 

WICHTIG!! Das soll keine kostenlose Rechtsberatung sein, schon gar keine irgendwie verbindliche. Ich hafte für nichts, gar nichts...

Weiterführende Links zum Thema

  • Pro-Music – Online-Musik fördern und schützen  www.pro-musicorg.de
  • Musicline – Internetplattform der deutschen Phonowirtschaft  www.musicline.de
  • PhonoNet – Datenaustausch zwischen Handel, Medien und Industrie  www.phononet.de
  • IFPI – representing the recording industry worldwide  www.ifpi.org
  • German Sounds – Das deutsche Musikexportbüro  www.germansounds.de
  • GVL - Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten  www.gvl.de
  • GEMA – Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte  www.gema.de
  • DOV - Deutsche Orchestervereinigung  www.dov.org
  • GVU – Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen  www.gvu.de
  • HAMM - Handelsverband Musik und Medien  www.hamm-ev.de
  • DMV – Deutscher Musikverleger Verband  www.dmv-online.com
  • GDM - Gesamtverband deutscher Musikfachgeschäfte  www.gdm-online.com